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			<title>Ramke.EU - Wissenswertes (RSS Feed)</title>
			<description>Ramke.EU - Wissenswertes</description>
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				<title>Ramke.EU - Wissenswertes (RSS Feed)</title>
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		<item>
			<title>wie sein WLAN verschlüsseln</title>
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			<comments>http://www.ramke.eu/goodtoknow/permalink/wie-sein-wlan-verschluesseln#comments/</comments>
			<pubDate>Tue, 25 May 2010 16:06:00 +0200</pubDate>
			<dc:creator>mic</dc:creator>
			<category>sicherheit</category><category>urteil</category><category>wlan</category>
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			<description><![CDATA[
			<p>
	Ein WLAN muss nach neuer Rechtsauffassung verschl&uuml;sselt sein. Daher sollte auch ein jeder dies machen. Wer sein WLAN nicht verschl&uuml;sselt riskiert eine Strafe von bis zu 100 &euro;.</p>
<p class="page-break-p" style="page-break-after: always;">
	</p>
			
<p>
	<br />
	Die Verschl&uuml;sselung ist kein Hexenwerk, jedoch f&uuml;r den ein oder anderen dennoch schwierig.<br />
	Grunds&auml;tzlich muss man sich um die Verschl&uuml;sselung einzurichten mit seinem WLAN Router verbinden. Zumeist geht dies &uuml;ber eine etwaige Webseite auf die man dabei zugreifen muss. Dies sollte auch aus der Dokumentation des Routers hervorgehen.<br />
	<br />
	Einmal dort angemeldet findet sich zumeist ein Punkt wie &quot;WLAN&quot; oder &quot;wireless LAN&quot; und darunter evtl. etwas wie &quot;Sicherheit&quot;. Dort l&auml;sst sich in der Regel eine Verschl&uuml;sselungsmethode ausw&auml;hlen. Hierbei ist grunds&auml;tzlich zu unterscheiden zw.</p>
<ul>
	<li>
		WEP</li>
	<li>
		WPA bzw.</li>
	<li>
		WPA2</li>
</ul>
Manchmal finden sich auch Mischformen von WPA/WPA2. Grunds&auml;tzlich gilt, WEP sollte unter keinen Umst&auml;nden mehr verwendet werden au&szlig;er man besitzt Ger&auml;te die unbedingt in das WLAN eingebunden werden sollen und die kein WPA oder WPA2 unterst&uuml;tzen. WEP gilt bereits seit langer Zeit als unsicher und l&auml;sst sich mit geeigneten, frei verf&uuml;gbaren, Programmen binnen weniger Minuten knacken.<br />
Besser ist daher WPA oder WPA2 zu verwenden. Hat man Ger&auml;te die kein WPA2 beherschen so sollte man falls vorhanden auf WPA/WPA2 Mixed ausweichen.<br />
<br />
Die Richtige Auswahl ist Pre-Shared Key. Darunter wird dann ein 8 - 63 Zeichen langer Key eingegeben. Grunds&auml;tzlich gilt:
<ul>
	<li>
		l&auml;nger =&gt; besser</li>
	<li>
		zuf&auml;llige Zahlen- / Buchstabenkombination =&gt; besser</li>
</ul>
Nicht empfehlenswert ist das Verwenden von einfachen Worten. <a href="http://www.zugerweb.ch/keygen_js.htm">Hier</a> l&auml;sst sich auch ein zuf&auml;lliger Key generieren den man verwenden kann. Ber&uuml;ckstigen sollte man, dass bei einem langen zuf&auml;lligen WPA-Key dieser auch entsprechend fehleranf&auml;llig bei der Eingabe am Client ist.<br />

			<p>Tagged: <a href="http://www.ramke.eu/goodtoknow/tag/sicherheit/" title="View all posts in sicherheit">sicherheit</a>, <a href="http://www.ramke.eu/goodtoknow/tag/urteil/" title="View all posts in urteil">urteil</a>, <a href="http://www.ramke.eu/goodtoknow/tag/wlan/" title="View all posts in wlan">wlan</a></p>
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		</item>
		<item>
			<title>WLAN Verschlüsselung und die Rechtslage</title>
			<link>http://www.ramke.eu/goodtoknow/permalink/wlan-verschluesselung-und-die-rechtslage/</link>
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			<pubDate>Mon, 17 May 2010 15:45:00 +0200</pubDate>
			<dc:creator>mic</dc:creator>
			<category>wlan</category><category>sicherheit</category><category>urteil</category>
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			<description><![CDATA[
			<p>
	Nach einem jungen Urteil des <a href="http://www.bundesgerichtshof.de">Bundesgerichtshofes</a> m&uuml;ssen drahtlose Netzwerke (WLAN&#39;s) verschl&uuml;sselt werden.</p>
<p class="page-break-p" style="page-break-after: always;">
	&nbsp;</p>

			<br />
Aus eigenem Interesse sollte ein Jeder sein WLAN verschl&uuml;sseln. Eine eindeutige Rechtslage gab es dazu aber nicht. Hier gab es unterschiedliche Urteile und Ansichten. Eine einhellige Meinung war, dass Personen ohne EDV-Wissen allenfalls eine Fahrl&auml;ssigkeit (wg. Unwissenheit) vorgeworfen werden kann wenn sie ihr Netzwerk nicht absichern. Bei IT-Fachleuten jedoch grobe Fahrl&auml;ssigkeit, wenn sie ihr WLAN nicht verschl&uuml;sselt haben und es dazu missbraucht wurde Strafdaten zu begehen.<br />
<br />
Allerdings gibt es auch gemeinn&uuml;tzige Projekte die es einfach nur Benutzern erm&ouml;glichen wollten kostenfrei einen Internetzugang zu benutzen und die daher ihr WLAN unverschl&uuml;sselt betrieben haben. Diesen Projekten d&uuml;rfte nun durch das Urteil des BGH der Todessto&szlig; drohen.<br />
<br />
Nach diesem Urteil kann der Betreiber des WLAN nicht haftbar gemacht werden f&uuml;r entstandene Sch&auml;den die &uuml;ber das Netzwerk verursacht wurden, jedoch droht dem Betreiber eine Abmahunng von 100 &euro; wenn das Netzwerk unverschl&uuml;sselt ist.<br />
<br />
Im zweiten Teil geht es um die Wahl der Verschl&uuml;sselung.<br />

			<p>Tagged: <a href="http://www.ramke.eu/goodtoknow/tag/wlan/" title="View all posts in wlan">wlan</a>, <a href="http://www.ramke.eu/goodtoknow/tag/sicherheit/" title="View all posts in sicherheit">sicherheit</a>, <a href="http://www.ramke.eu/goodtoknow/tag/urteil/" title="View all posts in urteil">urteil</a></p>
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